Unfall oder Panne -
Hoffentlich gab es keinen Personenschaden. Der materielle Schaden
ist ersetzbar.
Falls Sie trotz aller Vorsicht unverschuldet
in einen Unfall verwickelt wurden und dabei Ihr Fahrzeug
beschädigt wurde,
haben Sie unter anderem Anspruch auf ein Unfallersatz-Mietfahrzeug,
während
der Reparaturdauer Ihres Fahrzeugs.
Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf
ein Ersatzfahrzeug für die Wiederbeschaffungszeit eines anderen Autos. Die
Wiederbeschaffungszeit wird in der Regel in der Schadenkalkulation
des Kfz-Gutachters angegeben. Sie müssen in diesem Fall
dann der Versicherung die Anschaffung eines
anderen Autos nachweisen.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet,
die Kosten für
ein Unfallersatz-Fahrzeug zu übernehmen.
Die Versicherungen übernehmen die Mietkosten, wenn Sie
ein Fahrzeug mieten, das eine Klasse unter Ihrem eigenen beschädigten
Fahrzeug liegt.
Sollten Ihnen das Malheur passiert sein
(Kaskoschaden), oder hat Ihr Fahrzeug eine Panne, denken
Sie bitte daran, dass möglicherweise
Ihre Kfz-Schutzbrief-Versicherung die Kosten für ein
Unfallersatz-Fahrzeug übernimmt. Bitte informieren Sie
sich über
die Bedingungen und Leistungen Ihrer Versicherung.
Bei einem Schadenfall biete ich Ihnen:
- Ein passendes
Fahrzeug als Unfallersatz
Ich bemühe mich, Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur
Verfügung zu stellen.
- Zustellung / Abholung
Das Ersatzfahrzeug wird Ihnen nach Terminvereinbarung an
den von Ihnen gewünschten Ort, z.B. zu Ihrer Kfz-Werkstatt,
an Ihren Arbeitsplatz, oder nach Hause gebracht und selbstverständlich
wieder abgeholt.
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie keine Vorauszahlung
zu leisten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sende ich die Rechnung
für das Unfallersatz-Fahrzeug mit einer Kopie des
Mietvertrages an die zuständige Haftpflichtversicherung
Ihres Unfallgegners. Sie sparen sich dadurch unnötigen
Zeitaufwand und haben keine Kosten für die Vorfinanzierung
des Rechnungsbetrages. Sie werden von mir informiert, sobald
die Versicherung
bezahlt hat, so dass Sie sicher sind, dass die Sache abgeschlossen
ist.
Meine Mietpreise werden von den Versicherungen akzeptiert.
- Nützliche
Tipps
Lassen Sie Ihre Interessen durch einen Anwalt Ihres Vertrauens
wahrnehmen.
Als Geschädigte(r) haben Sie das Recht, einen Gutachter
(Ausnahme Bagatellschäden) und eine Werkstatt Ihrer
Wahl zu beauftragen.
Wenn Ihnen eine Werkstatt eigene Mietwagen anbietet, sollten
Sie bei Übergabe prüfen, ob das Fahrzeug als
"Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen ist. Sollte der
Eintrag "Selbstfahrervermietfahrzeug" im
Fahrzeugschein fehlen oder hat das Ihnen angebotene Fahrzeug
mehr als 1 Jahr TÜV und AU, dann ist Vorsicht geboten.
Am besten: "Finger weg" von diesem "Mietwagen"!
Brauchen Sie ein Unfallersatz-Fahrzeug?
Bitte rufen Sie mich an: Tel. 07131-2 777 220 oder 0172-6231545
Ihren
Unfallersatz erhalten Sie jederzeit, auch außerhalb
der üblichen
Geschäftszeiten.
Ihr
Fahrzeug wird Ihnen bei Bedarf zugestellt.
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